Allgemeine Geschäfts-
bedingungen (AGB)
Immobilienservice Peters
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Immobilienservice Peters (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber.
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich unterschieden wird.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind ausschließlich das Angebot, diese AGB sowie ergänzende Vereinbarungen.
2. Leistungsumfang und Leistungsbeschreibung
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Hausmeisterservice und Objektbetreuung
- Garten- und Landschaftspflege sowie kleinere GaLaBau-Arbeiten
- Pflasterarbeiten und Außenanlagen
- Glas- und Gebäudereinigung
- Winterdienst
- Kleinreparaturen und sonstige Dienstleistungen rund um Immobilien
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer einzusetzen.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Annahme des Angebots
- mündliche oder telefonische Beauftragung
- elektronische Bestätigung (z. B. E-Mail oder WhatsApp)
- oder durch Beginn der Arbeiten
3.3 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Bestätigung durch den Auftragnehmer.
4. Preise, Kalkulation und Preisanpassung
4.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Die Kalkulation erfolgt auf Grundlage der bei Angebotsabgabe bekannten Umstände.
4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mehrkosten zu berechnen, wenn sich während der Ausführung ergibt, dass:
- tatsächliche Gegebenheiten von den angenommenen abweichen
- zusätzliche Leistungen erforderlich werden
- Materialpreise erheblich steigen
- Vorleistungen des Auftraggebers mangelhaft sind
4.4 Materialpreise unterliegen marktbedingten Schwankungen und können entsprechend angepasst werden.
5. Zahlungsbedingungen (Inkasso- und Verzugsregelung)
5.1 Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.2 Der Auftraggeber gerät spätestens 7 Kalendertage nach Rechnungszugang automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
5.3 Im Verzugsfall werden berechnet:
- Verzugszinsen gemäß § 288 BGB
- Verzugspauschale von 40 € (bei Unternehmern)
- Mahnkosten
- Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten
5.4 Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt:
- Leistungen einzustellen
- weitere Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen
- Sicherheiten zu verlangen
- Forderungen an Dritte oder Inkassounternehmen abzutreten
5.6 Sämtliche Forderungen werden sofort fällig, wenn:
- der Auftraggeber in Verzug gerät
- Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen
6. Abschlagszahlungen und Vorausleistungen
6.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
6.2 Materialkosten können im Voraus berechnet werden.
6.3 Bei Nichtzahlung besteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Leistung.
7. Leistungsänderungen, Nachträge und Mehrleistungen
7.1 Änderungen des Leistungsumfangs führen zu einer Anpassung der Vergütung.
7.2 Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
7.3 Als Zusatzleistungen gelten insbesondere:
- Mehrmengen
- zusätzliche Schneidarbeiten
- Anpassungen
- Mehraufwand durch fehlerhafte Vorarbeiten
- zusätzliche Entsorgung
- kurzfristige Änderungen durch den Auftraggeber
7.4 Ein gesonderter schriftlicher Nachtrag ist nicht erforderlich, wenn die Leistung objektiv notwendig ist.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- freien Zugang zur Baustelle sicherzustellen
- Strom und Wasser bereitzustellen
- Genehmigungen einzuholen
- Hindernisse zu entfernen
- korrekte Angaben zu machen
Verzögerungen und Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
9. Ausführung der Leistungen
9.1 Die Ausführung erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
9.2 Der Auftragnehmer entscheidet über Art und Weise der Ausführung sowie den Einsatz von Personal, Maschinen und Subunternehmern.
10. Witterung, Baustellenrisiko und höhere Gewalt
10.1 Arbeiten im Außenbereich sind witterungsabhängig.
10.2 Verzögerungen durch Frost, Regen, Schnee, Hitze oder höhere Gewalt stellen keinen Mangel dar.
10.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten entsprechend anzupassen oder zu unterbrechen.
11. Termine und Fristen
Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
12. Abnahme
12.1 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
- sie fertiggestellt ist
- der Auftraggeber sie nutzt
- oder nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung schriftlich widersprochen wird
12.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
12.3 Mit Abnahme wird die Vergütung fällig.
13. Gewährleistung
13.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
13.2 Keine Gewährleistung besteht insbesondere für:
- Setzungen bei Pflasterarbeiten
- Witterungseinflüsse
- Naturmaterialien
- unsachgemäße Nutzung
- Eingriffe durch Dritte
14. Besondere Regelungen für Garten- und Landschaftsbau sowie Pflasterarbeiten
14.1 Leistungen erfolgen unter Berücksichtigung natürlicher Boden- und Umweltbedingungen, die nicht vollständig vorhersehbar sind.
14.2 Setzungen, Nachverdichtungen sowie geringfügige Höhenveränderungen sind technisch unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar.
14.3 Bei Pflasterarbeiten sind geringfügige Maß- und Höhenabweichungen zulässig.
14.4 Fugenveränderungen, Abrieb oder Verschiebungen sind material- und nutzungsbedingt möglich.
14.5 Schneidarbeiten und Anpassungen werden gesondert vergütet.
14.6 Entwässerung richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Eine vollständige Wasserableitung kann nicht garantiert werden.
14.7 Pflanzen sind Naturprodukte. Ein Anwuchserfolg kann nicht garantiert werden.
14.8 Für Schäden durch Witterung, Pflegefehler, Schädlingsbefall oder Bodenverhältnisse wird keine Haftung übernommen.
14.9 Rasenflächen können ungleichmäßig wachsen; Nachsaaten sind möglich und stellen keinen Mangel dar.
14.10 Für bestehende Anlagen oder Bauteile wird keine Haftung übernommen.
14.11 Für Vorleistungen oder Arbeiten Dritter wird keine Haftung übernommen.
14.12 Die Nutzung hat entsprechend der vereinbarten Belastung zu erfolgen.
15. Reinigungsleistungen
15.1 Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistungen, jedoch keinen konkreten Reinigungserfolg.
15.2 Ein vollständiger Reinigungserfolg kann insbesondere nicht garantiert werden bei:
- starken oder langanhaltenden Verschmutzungen
- hartnäckigen Ablagerungen (z. B. Kalk, Zement, Farbe, Rost)
- materialbedingten Einschränkungen
- vorhandenen Vorschäden oder Abnutzungen
15.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Reinigungsmethode entsprechend anzupassen.
15.4 Für Schäden aufgrund vorhandener Mängel oder Materialschwächen wird keine Haftung übernommen.
16. Winterdienst
- Einsatz erfolgt witterungsabhängig
- keine dauerhafte Schnee- und Eisfreiheit garantiert
- Einsatzzeiten können variieren
- extreme Wetterlagen können zu Verzögerungen führen
17. Haftung
17.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
17.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
17.3 Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
17.4 Keine Haftung besteht insbesondere für Schäden durch:
- normale Abnutzung
- Witterungseinflüsse
- Setzungen
- unsachgemäße Nutzung
- Eingriffe durch Dritte
17.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an elektrischen Anlagen, Steckdosen, Lampen oder sonstigen Bauteilen, sofern diese nicht fachgerecht installiert, nicht ausreichend geschützt oder bereits vorgeschädigt waren.
17.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, empfindliche oder nicht wasserfeste Bauteile vor Beginn der Arbeiten entsprechend zu sichern oder darauf hinzuweisen.
17.7 Für Schäden durch Wasser in nicht geschützten Bauteilen wird keine Haftung übernommen, sofern fachgerecht gearbeitet wurde.
17.8 Für Schäden an angrenzenden Bauteilen (z. B. Türschwellen, Fassaden, Abdichtungen) wird keine Haftung übernommen, sofern diese konstruktiv ungeeignet, vorgeschädigt oder altersbedingt geschwächt sind.
17.9 Für Schäden an bestehenden Anlagen wird keine Haftung übernommen, wenn diese Vorschäden oder altersbedingte Schwächen aufweisen.
17.10 Keine Haftung besteht für verdeckte oder nicht erkennbare Mängel (z. B. Leitungen im Erdreich).
17.11 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Foto- und Videodokumentationen anzufertigen, welche im Streitfall als Beweis dienen können.
18. Eigentumsvorbehalt
Material bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
19. Kündigung
Bei Kündigung sind zu zahlen:
- erbrachte Leistungen
- Materialkosten
- entstandene Aufwendungen
20. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
21. Forderungsabtretung und Inkasso
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Forderungen an Dritte oder Inkassounternehmen abzutreten.
22. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.
23. Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
24. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
